Jeder Mensch der Hilfe benötigt, erhält sie auch.

Die Pflege- und Krankenversorgung im Wandel der Gesellschaft.

 

Das Gesundheitssystem in Deutschland befindet sich in ständigem Wandel. Neben neuen medizinischen Erkenntnissen und Therapien sind es vor allem veränderte Umwelt- und Lebensbedingungen für die Menschen in Deutschland, die immer wieder Anpassungen und Umstellungen in der Gesundheitsversorgung erforderlich werden lassen. Als ein Beleg hierfür mag die Demenzerkrankung gelten, für die 2008 die Kategorie „eingeschränkte Alltagskompetenz“ in den Pflegestufenkatalog aufgenommen wurde.

 

Auch in Zukunft wird es Zuzahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geben.

 

Wir möchten Ihnen hier die Details der wichtigsten Zuzahlungsregelungen auflisten:

 

1. Wer muss zahlen?

Alle Patienten und betreute Personen die Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind und Leistungen in Anspruch nehmen.

 

2. Gibt es eine Höchstzuzahlungsgrenze?

Ja, es gibt eine Höchstzuzahlungsgrenze im Jahr. Sie errechnet sich individuell aus dem Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder eines Jahres. Sie ist i.d.R. auf 2% des Jahreseinkommens beschränkt. Bei chronischen Erkrankungen kann diese Grenze auf Antrag um die Hälfte reduziert werden und beträgt dann nur noch 1% des Einkommens.

 

3. Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?

 

  • Ja, bestimmte Rentenbezüge werden nicht dem Jahreseinkommen zugerechnet.
  • Für Kinder werden Freibeträge gewährt.
  • Für Bezieher von Hartz IV oder Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstandes als alleinige Berechnungsgrundlage.
  • Patienten unter 18 Jahre sind in der häuslichen Krankenpflege von Zuzahlungen befreit.

  

4. Eine Beispielrechnung

Haushaltseinkommen brutto im Monat

=

1000,00 Euro

Jahreseinkommen brutto

=

12

x

1000,00

=

12000,00 Euro

Zuzahlungshöchstgrenze:

1%

=

12000,00

/

100

=

120,00

x

1

=

120,00 Euro

2%

=

12000,00

/

100

=

120,00

x

2

=

240,00 Euro

 

In diesem Beispiel beträgt die Zuzahlung für ein Jahr also maximal 240,00 Euro bzw. 120,00 Euro für chronisch erkrankte Patienten. Diese Obergrenze gilt für alle zuzahlungspflichtigen Leistungen, also Medikamente, Krankenhaus, Krankenpflege, usw. Ist diese Grenze erreicht, erhalten Sie auf Antrag von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung darüber und müssen für weitere Leistungen nichts mehr hinzuzahlen.

 

5. Wie erhalte ich die reduzierte Höchstzuzahlung?

Sie können den reduzierten Satz bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Für einen positiven Bescheid benötigt diese ein Attest Ihres Hausarztes über eine chronische Erkrankung.

 

6. Wie hoch sind die Zuzahlungen zur häuslichen Krankenpflege?

Für den Fall, dass die Höchstzuzahlung nicht ausgeschöpft ist werden für maximal 28 Leistungstage pro Jahr 10% der Kosten für die häusliche Krankenpflege fällig. Dazu kommen noch 10,00 Euro für jede ärztliche Verordnung.

 

Auch hierfür ein kurzes Beispiel:

Sollten Sie durch Zuzahlungen für Medikamente und einen Krankenhausaufenthalt bereits die 2% bzw. 1% Grenze erreicht haben, so zahlen Sie für die häusliche Krankenpflege nichts hinzu.

Analog dazu gilt: Wenn Sie im laufenden Jahr weniger Zuzahlungen leisten mussten, dann werden diese bis zum Erreichen der Höchstgrenze auf andere Leistungen aufgeschlagen.