Ein Glossar und die Preisliste als Grundlage für Zuzahlungen.

Das verlinkte Glossar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und möchte erste Grundbegriffe unserer ambulanten Pflege erklären.

 

Vollständig hingegen ist eine Preisliste, die den Umfang der zugehörigen Tätigkeiten benennt. Diese Preisliste ist fester Vertragsbestandteil unserer Pflegevereinbarungen.

 

Aufgrund der Komplexität und Vielzahl der Pflege- und Hilfsmöglichkeiten in der ambulanten Kranken- und Altenpflege raten wir Ihnen unbedingt zu einem Erstgespräch mit uns bei Ihnen vor Ort.

 

Denn nur so können Sie sicher sein, dass kein Aspekt außer Acht gelassen wird und Sie die richtige und umfassende Beratung erhalten.

 

Unsere regelmäßigen Beratungen erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches XI (§37.3 SGBXI) und umfassen die Bereiche: Pflegegeld, Hilfsangebote und Hilfsmittel sowie alle Fragen zur Pflege.

Gut gepflegt zuhause leben